Neue EU-Kreditrichtlinie:
Wie Verbraucher profitieren können
Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie gilt in Deutschland ab
diesem Freitag Kreditnehmer profitieren von mehr Transparenz und flexiblerer
Kündigung Umschuldung durch günstigeres Angebot jederzeit möglich
Berlin, 09. Juni 2010 – Ob Auto, High-Tech-Geräte oder das Mobiliar für
die neue Wohnung – große Anschaffungen zahlen Verbraucher selten aus der eigenen
Tasche. Hier hilft ein sogenannter Verbraucher- oder Ratenkredit. Wer einen
solchen bei der Bank aufnimmt, muss sich jedoch strikt an die Bedingungen des
Kreditvertrags halten. Lange und starre Kündigungsfristen, unvorteilhafte
Ablösungsbedingungen und vor allem unübersichtliche Informationen machten das
Leben des Kreditnehmers bislang schwer. Eine neue EU-Richtlinie, die am 11. Juni
2010 in Kraft tritt, verspricht nun Abhilfe.
"Durch das reformierte Verbraucherkreditrecht erhalten Kreditnehmer viel mehr
Flexibilität bei der Wahl sowie bei der Kündigung und Umschuldung eines
Kredits", erklärt Ingo Bohg, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherportals
toptarif.de (www.toptarif.de). Die verbesserten Bedingungen gelten dabei für
Darlehen mit einer Summe von 200 bis 75.000 Euro, Überziehungskredite sowie
geduldete Überziehungen, nicht aber für Immobiliendarlehen. Nach derzeitiger
Sachlage gilt die neue Regelung nur für Kreditverträge, die nach dem 11. Juni
abgeschlossen werden. Aber was genau bringt die neue EU-Richtlinie?
Einheitliches Informationsblatt – Ende der Lockangebote
Mit der neuen Richtlinie gilt ein Europäisches Standardinformationsblatt, das
mehr Transparenz für den Verbraucher schaffen soll. Das Kreditinstitut muss den
Verbraucher schriftlich über alle Zinskosten, Provisionen und Gebühren sowie
rechtliche Fragen, wie Rücktrittsrecht, vorzeitige Ablösung und Zahlungsverzug,
informieren.
Damit geht die EU vor allem gegen sogenannte Lockangebote vor. Denn künftig
dürfen Kreditanbieter nicht mehr mit den jeweils günstigsten Zinssätzen werben,
sondern müssen einen realistischen Zinssatz angeben, der für mindestens
Zwei-Drittel der Kunden aufgrund ihrer Bonität auch verfügbar ist. Darüber
hinaus müssen die Kosten einer Restschuldversicherung oder sonstiger Ausgaben
unbedingt mit in den effektiven Jahreszins einfließen, wenn diese von der Bank
vorgeschrieben sind.
Flexible Kündigungsfrist – Weg frei für preiswerte Umschuldung
Bisher durfte der Verbraucher einen Kredit frühestens sechs Monate nach
Vertragsabschluss kündigen. Künftig können unbefristete Ratenkredite jederzeit
abgelöst werden – mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von maximal einem
Monat. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Verbraucher jederzeit
ordentlich kündigen.
Möchte man einen befristeten Kredit vorzeitig ablösen, kann die Bank eine
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall darf das Kreditinstitut
maximal ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe in Rechnung stellen.
Beträgt die Restlaufzeit des Kredits weniger als 12 Monate, können höchstens 0,5
Prozent fällig werden.
14-tägiges Rücktrittsrecht – zusätzliche Sicherheit auch nach
Vertragsabschluss
Die meisten Kreditverträge in Deutschland schließen bereits heute ein 14-tägiges
Rücktrittsrecht ein. Dieses gilt ab 11. Juni nun verbindlich in allen EU-Staaten
und für alle im europäischen Ausland aufgenommenen Ratenkredite. Damit soll der
Kreditnehmer vor unüberlegten Handlungen geschützt und der privaten Verschuldung
entgegengewirkt werden.
Bonitätsprüfung vorgeschrieben – Schutz vor Überschuldung
Um Überschuldungen von Vornherein zu vermeiden, müssen Kreditgeber in allen
EU-Staaten künftig eine umfassende Bonitätsprüfung des Antragstellers
durchführen. Hierfür erhalten auch ausländische Kreditgeber Zugriff auf die
Daten der SCHUFA.
"Insgesamt bringt die neue EU-Richtlinie mehr Transparenz für den Verbraucher.
Durch das standardisierte Informationsblatt wird der Vergleich von verschiedenen
Kreditangeboten einfacher", macht Bohg deutlich. "Außerdem werden Kreditnehmer
durch die kurzen Kündigungsfristen jederzeit auf günstige Angebote am Markt
reagieren und in Zukunft einen bestehenden Kredit schnell umschulden können."
Quelle: toptarif.de ist das unabhängige Verbraucherportal der
Verlagsgruppe von Georg von Holtzbrinck für alle gängigen Tarife in Deutschland.
Es umfasst derzeit die Kategorien Strom, Gas, DSL, Geldanlagen, sowie
Versicherungen für KFZ, Rechtsschutz, Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht,
Tierhalterhaftpflicht und wird ständig erweitert und aktualisiert. Der
Verbraucher kann dadurch mit minimalem Aufwand kostenlos prüfen, ob es für ihn
günstigere Tarife gibt, und gegebenenfalls über www.toptarif.de gleich wechseln.
Der komplette Wechselservice ist für den Verbraucher komplett kostenfrei und der
Kunde erhält über toptarif.de in jedem Fall die Original-Konditionen des
Anbieters, in Einzelfällen sogar zusätzliche, beim Anbieter selbst nicht
erhältliche Boni und Ermäßigungen.
|