Steuerrecht
Finanzamt vergiftet Weihnachtspräsente
Zürich/Frankfurt/M. den
11.10.2010 -Weihnachtspräsente an die Arbeitnehmer von Geschäftspartnern können zur
Steuerfalle werden. Sie können sogar die Geschäftsbeziehungen nachhaltig
belasten. Der Grund ist die im Gesetz fehlende Geringfügigkeitsschwelle. Statt
dessen führen Anwendungserlasse der Finanzverwaltung zu teilweise grotesken
Ergebnissen, die nur eines bewirken: Das Finanzamt sitzt mit am Gabentisch.
Als Antwort
auf korruptionsverdächtige Großgeschenke an Kunden wurde 2007 der § 37b ins
Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Die im seriösen Geschäftsalltag üblichen
kleinen Präsente gerieten dabei aus dem Blick. So ist lediglich per
verwaltungsinterner Anweisung geregelt, Geschenke bis zu zehn Euro Bruttopreis
steuerlich nicht zu berücksichtigen. „Es ist fraglich, ob es die Intention des
Gesetzgebers war, Sachzuwendungen in so geringer Höhe zu besteuern, und es ist
fraglich, ob die Zehn-Euro-Grenze einer gerichtlichen Überprüfung standhält“,
kommentiert Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax
GmbH, die Entwicklung.
Bei einem
Geschenknettopreis von 35 Euro liegt die anerkannte Grenze, ab der Zuwendungen
nicht mehr als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Für alle Präsente, ab
zehn Euro brutto gilt per Dienstanweisung zusätzlich eine besonders pikante
Regelung. Der Schenkende kann seine Geschenke freiwillig mit 30 Prozent pauschal
versteuern. „Tut er das nicht, hilft das Finanzamt der Freiwilligkeit derzeit
zunehmend mit der Ankündigung nach, sich ersatzweise an die beschenkten
Arbeitnehmer der Kunden zu wenden und zu einer Nachversteuerung aufzufordern“,
berichtet Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Biernat, dessen Kanzlei Mitglied
im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist, aus
der Praxis. „Leider riskiert kaum jemand diese Peinlichkeit, denn bei
kollektiver Verweigerung würden die Ämter unter der Last dieser Bagatellefälle
vermutlich arbeitsunfähig.“
Das Ergebnis
dieser Dreiteilung ist, wie in der Tabelle stark vereinfacht dargestellt ist,
dass Geschenke mit einem Nettowert über 35 Euro im Verhältnis gesehen mehr als
doppelt so teuer sind wie Geschenke mit einem Bruttowert unter zehn Euro.
„Unternehmen sollten das wissen und bei der Auswahl Ihrer Geschenke bedenken“,
betont Biernat.
Weihnachtspräsente
|
Bruttopreis bis 10 Euro |
Über 10 Euro brutto bis max. 35 Euro netto |
Nettopreis über 35 Euro |
Bruttopreis |
9,00 |
20,00 |
45,00 |
Nettopreis |
7,56 |
16,81 |
37,82 |
Nettopreis für Schenker nach allen Steuern* |
5,29 |
15,96 |
58,50 |
Nettoaufwand in Prozent vom Nettopreis |
70 % |
94,99% |
154,7% |
* hier 30%
KST, GewSt und Solz angenommen
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