Verlustrücktrag ausweiten:
Bayerischer Finanzminister, Bayerische
Industrie- und Handelskammern und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft fordern
gemeinsam nachhaltige Stärkungsmaßnahme für die Liquidität der Unternehmen
„Wir wollen möglichst viel Krise von den Menschen fernhalten. Nur mit einer
starken, handlungsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft können wir diese
Herausforderung meistern. Unsere Unternehmen brauchen dringend Liquidität. Daher
fordert Bayern als aktive Hilfe endlich eine deutliche Ausweitung des
Verlustrücktrags. Damit erhalten die Unternehmen die Möglichkeit in
zukunftsgerichtete Technologien für die Zeit nach Corona, aber auch die
Homeoffice-Ausstattung für die Mitarbeiter zu investieren“ so Finanzminister
Albert Füracker. „Wir fordern daher den Bund dringend auf, die Möglichkeiten des
Verlustrücktrags deutlich auszuweiten. Unternehmen müssen ihren Verlust des
Jahres 2020 bis zu einem Volumen von 10 Millionen Euro mit Gewinnen der guten
Jahre 2017 bis 2019 verrechnen können. Auch im Jahr 2021 muss ein dreijähriger
Verlustrücktrag mit einem entsprechenden Höchstbetrag möglich sein. Das wäre
eine direkte Hilfe für die Wirtschaft in Bayern und ganz Deutschland. Es ist
nicht zu begreifen, warum der Bundesfinanzminister und die SPD hier nicht
entsprechend reagieren. Finanzminister Olaf Scholz muss hier endlich aktiv
werden, bevor es für unsere Unternehmen zu spät ist“, sagt der Minister.
Eberhard Sasse, Präsident des
Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK): „Es ist völlig
unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung
auf mindestens zwei Jahre sowie einer Verdopplung des möglichen Rücktrags von
Verlusten auf 10 Millionen Euro durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten
Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer
Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen. Der
ausgeweitete Verlustrücktrag könnte schnell und unbürokratisch über die
Finanzämter vollzogen werden.“
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e. V. ergänzt: „Wir unterstützen einen höheren und weiter in die
Vergangenheit reichenden Verlustrücktrag ausdrücklich. Er hilft gezielt
Unternehmen, die in der Vergangenheit hohe Steuerbeiträge geleistet haben, jetzt
durch die Krise hart getroffen werden und bei anderen zur Verfügung stehenden
Hilfsprogrammen zu wenig Unterstützung bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand:
Starten die Unternehmen nach der Krise erfolgreich durch, werden die
Steuerausfälle des Staates später komplett kompensiert.“
Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen.
Einigen Branchen wurde die Arbeitsgrundlage für gewisse Zeit fast vollständig
entzogen. Insbesondere die Liquiditätsreserven sind in vielen Unternehmen auf
ein Minimum geschrumpft, wenn nicht sogar aufgezehrt. Hier muss schnell und
wirksam unterstützt werden, um Arbeitsplätze und Knowhow in Deutschland
bestmöglich zu erhalten.
Angesichts des gewaltigen Investitionsbedarfs in der Wirtschaft, insbesondere im
Bereich der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes setzt sich Bayern daher für
ein attraktives Unternehmensteuerrecht ein. Dies trägt dazu bei, die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern und
die heimische Wirtschaft auf einen stabilen Wachstumskurs zurückzuführen.
Text : Presse-stmfh.bayern