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LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG:

OLG MÜNCHEN WEIST BERUFUNG VON AMAZON ZURÜCK

München. Im Streit mit Amazon um die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln im Online-Handel hat die Nichtregierungsorganisation foodwatch auch in zweiter Instanz einen Sieg eingefahren. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied heute, dass sich auch Online-Händler an die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel halten müssten, und wies damit eine Berufung von Amazon kostenpflichtig zurück. Bereits im Januar 2020 hatte das Landgericht München zugunsten der Verbraucherorganisation entschieden. Amazon war daraufhin vor das OLG gezogen.

foodwatch, wo wir Mitglied sind, schreibt uns dazu: "Wir haben gegen Amazon geklagt – und den Gerichtsprozess gewonnen! Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass sich auch Online-Lebensmittelhändler an die Kennzeichnungsregeln halten müssen.
Ist doch selbstverständlich, denken Sie vielleicht – doch Amazon war wohl der Meinung, für Online-Riesen müsse es eine Extrawurst geben. Nein, urteilte das Gericht heute ganz klar – auch der Megakonzern, der mit seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ auf dem Lebensmittelmarkt mitspielt, ist an die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben gebunden – genauso wie jeder kleine Supermarkt um die Ecke.
Das ist eine sehr gute Nachricht für uns Verbraucher*innen. Denn der Online-Handel ist auf dem Vormarsch, die Corona-Krise hat die Nachfrage nach gelieferten Lebensmitteln deutlich erhöht. Es ist deshalb wichtig, dass auch auf virtuellen Marktplätzen die Gesetze eingehalten werden. Im konkreten Fall hatte Amazon für Obst und Gemüse die Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung missachtet.
Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse stammen, hatte Amazon bis zu 13 (!) mögliche Herkunftsländer angegeben. Dabei sind Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Und Umfragen zeigen immer wieder, dass die Herkunft von Lebensmitteln vielen Verbraucher*innen besonders wichtig ist.
Amazon argumentierte zunächst, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Die Gerichte stellten aber klar, dass diese faule Ausrede nicht gilt!

Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherrechte! Und ein Signal an die Politik, die Lebensmittelüberwachung endlich zeitgemäß zu organisieren.
Denn der Fall Amazon Fresh hat gezeigt, dass auch die Lebensmittelkontrolle endlich im Onlinezeitalter ankommen muss. Wir bleiben dran – und werden es auch in Zukunft nicht scheuen, uns mit den Großen anzulegen!

 

Quelle: footwatch
Foto: footwatch