LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG:
OLG MÜNCHEN WEIST BERUFUNG VON
AMAZON ZURÜCK
München. Im Streit mit Amazon um die
Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln im Online-Handel hat die
Nichtregierungsorganisation foodwatch auch in zweiter Instanz einen Sieg
eingefahren. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied heute, dass sich auch
Online-Händler an die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel
halten müssten, und wies damit eine Berufung von Amazon kostenpflichtig zurück.
Bereits im Januar 2020 hatte das Landgericht München zugunsten der
Verbraucherorganisation entschieden. Amazon war daraufhin vor das OLG gezogen.
foodwatch, wo wir Mitglied sind, schreibt uns dazu: "Wir haben gegen Amazon
geklagt – und den Gerichtsprozess gewonnen! Das Oberlandesgericht München hat
entschieden, dass sich auch Online-Lebensmittelhändler an die
Kennzeichnungsregeln halten müssen.
Ist doch selbstverständlich, denken Sie vielleicht – doch Amazon war wohl der
Meinung, für Online-Riesen müsse es eine Extrawurst geben. Nein, urteilte das
Gericht heute ganz klar – auch der Megakonzern, der mit seinem Online-Shop
„Amazon Fresh“ auf dem Lebensmittelmarkt mitspielt, ist an die gesetzlichen
Kennzeichnungsvorgaben gebunden – genauso wie jeder kleine Supermarkt um die
Ecke.
Das ist eine sehr gute Nachricht für uns Verbraucher*innen. Denn der
Online-Handel ist auf dem Vormarsch, die Corona-Krise hat die Nachfrage nach
gelieferten Lebensmitteln deutlich erhöht. Es ist deshalb wichtig, dass auch auf
virtuellen Marktplätzen die Gesetze eingehalten werden. Im konkreten Fall hatte
Amazon für Obst und Gemüse die Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung
missachtet.
Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse
stammen, hatte Amazon bis zu 13 (!) mögliche Herkunftsländer angegeben. Dabei
sind Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und
Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Und Umfragen zeigen immer
wieder, dass die Herkunft von Lebensmitteln vielen Verbraucher*innen besonders
wichtig ist.
Amazon argumentierte zunächst, eine eindeutige Herkunftsangabe sei
im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Die Gerichte stellten aber klar,
dass diese faule Ausrede nicht gilt!
Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherrechte! Und ein Signal an die
Politik, die Lebensmittelüberwachung endlich zeitgemäß zu organisieren.
Denn der
Fall Amazon Fresh hat gezeigt, dass auch die Lebensmittelkontrolle endlich im
Onlinezeitalter ankommen muss. Wir bleiben dran – und werden es auch in Zukunft
nicht scheuen, uns mit den Großen anzulegen!
Quelle: footwatch
Foto: footwatch